Mitwirkungspflichten des Versicherungsmaklers bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist oftmals die Achillesferse die über Wohl oder Wehe der Annahme entscheidet. Doch welche Mitwirkungspflichten obliegen in diesem Beantragungsprozess dem Versicherungsmakler als Sachwalter im Lager des Kunden? Genau über diesen Punkt hatte das Oberlandesgericht in Braunschweig zu verhandeln (Az: 11 U 94/18). Ein Versicherungskunde hatte ein Versicherungskunde seinen Vermittler auf Schadenersatz verklagt und berief sich in seiner Argumentation auf die besonderen Mitwirkungspflichten die er mit dem Leistungsspektrum des zuvor vereinbarten Maklervertrages begründete. procontra-online

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