BGH entscheidet im PKV-Treuhänderstreit

Die mit harten Bandagen geführte Auseinandersetzung um den Zweifel an der Unabhängigkeit der die privaten Krankenversicherer konsultierenden Treuhänder „feiert“ im höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: IV ZR 255/17) sein Finale Grande. Die Karlsruher Richter entschieden, so muss das Urteil wohl gewertet werden, dabei zugunsten der PKV-Anbieter. Tausende Versicherungskunden, die auf eine Rückerstattung der in ihren Augen überbezahlten Prämien hofften, wurden in ihrer Hoffnung jäh enttäuscht. Denn der BGH stellte fest, dass nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Bestellung der eingesetzten Treuhänder befinden könne und damit die Unabhängigkeit per se gegeben sei. procontra-online

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