Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einzelnen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Das Angebot ist für Versicherte immer freiwillig.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einzelnen Patientengruppen besondere Behandlungs- und Versorgungsleistungen an. Das Angebot ist für Versicherte immer freiwillig.
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