Gemeinsame Stellungnahme zur Steuerpolitik: Investmentsteuerreform darf private Vorsorge nicht belasten

PRESSEMITTEILUNG – Der jüngste Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) hat wesentliche Einwände der Wirtschaftsverbände berücksichtigt – hervorzuheben ist der Verzicht auf eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. Die vom Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme vorgetragenen Vorschläge stellen jedoch aus Sicht der Wirtschaft ganz wesentliche Verbesserungen des aktuellen Gesetzentwurfes in Frage.

Die vom Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme vorgetragenen Vorschläge stellen einzelne – aus Sicht der Wirtschaft ganz wesentliche – Verbesserungen des aktuellen Gesetzentwurfes wieder in Frage.

Sollte – wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum InvStRefG vorschlägt – die Einführung einer Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen erneut erwogen werden, drohen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen für die Wirtschaft. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen käme es zu einer doppelten oder sogar mehrfachen Steuerbelastung der auf Ebene von Kapitalgesellschaften erzielten Gewinne. Im Zusammenwirken mit der ebenfalls geplanten Einführung der sog. 45-Tage-Regelung, wonach die Anrechenbarkeit von auf Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer davon abhängig gemacht werden soll, dass der Steuerpflichtige die betreffenden Aktien für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt, hätte eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz eine deutliche Schwächung des Investitionsstandorts Deutschland zur Folge.

Zweifelhafte Doppelbesteuerung

Betroffen hiervon wären nicht nur die Wagniskapitalfinanzierung in Zukunftsbranchen, sondern auch die (betriebliche) Altersvorsorge in den Unternehmen, da ein großer Anteil der für die Altersvorsorge vorgesehenen Kapitalanlagen in Streubesitz investiert ist. Zudem würde es durch die nachgelagerte Besteuerung beim Rentenempfänger zu einer systemwidrigen und verfassungsrechtlich sehr zweifelhaften Doppelbesteuerung kommen. Anders als der Bundesrat in seiner Stellungnahme anführt, ist die Einführung einer Steuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von Streubesitzanteilen weder aus europarechtlichen Gründen noch zur Abwehr von Steuergestaltungen oder aus steuersystematischen Gründen angezeigt.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG-E) finden Sie hier. Die dazugehörige Anlage kann hier heruntergeladen werden.

Folgende Verbände haben die Stellungnahme gemeinsam erstellt:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Bundesverband deutscher Banken (BdB)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Handelsverband Deutschland (HDE)
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe