Erläuternde Aussagen der BaFin zur CRR – Kreditrisiko – Berücksichtigung unterjährig erfasster Risikovorsorge als Kreditrisikoanpassung

Wie erfolgt die Berücksichtigung unterjährig ermittelter Risikovorsorge für die Zwecke der Behandlung erwarteter Verlustbeträge nach Art. 159 CRR?
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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