Ausfüllhinweise: Fragen an die BaFin zu MiFID II, MiFIR und Art. 4 MAR

Wenn Sie als Handelsplatz, Unternehmen oder Verband zum Themenkomplex MiFID II/MiFIR beziehungsweise Art. 4 MAR eine Frage an die BaFin richten möchten, haben wir für Sie die Möglichkeit vorgesehen, uns Ihre Frage gemäß beigefügtem Formblatt („Eingabe-Dokument“) direkt per E-Mail zuzusenden.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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