Pro Ventus GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pro Ventus GmbH, Großostheim, mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgegeben.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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