Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, mit Bescheid vom 3. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG