BGH bestätigt: Lebensversicherer tragen Beweislast / Beschwerde abgelehnt: Dialog Lebensversicherungs-AG muss knapp 200.000 Euro an Witwe zahlen

Rechtsanwaltskanzlei Marc K. Veit [Pressemappe]
Karlsruhe/ Düsseldorf (ots) – Beschluss mit weitreichenden Folgen: Risiko-Lebensversicherer tragen die Beweislast, wenn sie ein vertragswidriges Verhalten ihrer Kunden behaupten. Der BGH bestätigte jetzt ein vorhergehendes Urteil des OLG Düsseldorf. … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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