Rechtsanwaltskanzlei Marc K. Veit [Pressemappe]
Karlsruhe/ Düsseldorf (ots) – Beschluss mit weitreichenden Folgen: Risiko-Lebensversicherer tragen die Beweislast, wenn sie ein vertragswidriges Verhalten ihrer Kunden behaupten. Der BGH bestätigte jetzt ein vorhergehendes Urteil des OLG Düsseldorf. … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG