CHUBBs neue Vertrauens- und Vermögensschaden-Versicherung (VVV)

PRESSEMITTEILUNG – Chubb bietet mit der neuen Vertrauens- und Vermögensschaden-Versicherung (VVV) ein umfassendes Deckungskonzept für Unternehmen aller Größen und Branchen – bei minimalen Anforderungen, unkomplizierter Handhabung und maximaler Leistung.

Der geschätzte Gesamtschaden für die deutsche Wirtschaft beträgt mehr als 20 Milliarden Euro. Betrug, Untreue und Unterschlagung sind eine ernsthafte Bedrohung und in deutschen Unternehmen leider an der Tagesordnung.

Vor allem für mittelständische Unternehmen, die verstärkt im Fokus von Wirtschaftskriminellen stehen und von denen in den letzten fünf Jahren gut jedes zweite das Ziel krimineller Delikte war, bietet Chubb eine umfangreiche Absicherungsmöglichkeit vor den finanziellen Folgen krimineller Handlungen Dritter, vor allem aber auch der eigenen Mitarbeiter.

Die Highlights der neuen Chubb VVV

  • Neben den eigenen Betriebsgeheimnissen der Versicherungsnehmerin kann der Versicherungsschutz auch die Betriebsgeheimnisse Dritter umfassen.
  • Deckung auch für mittelbare Vermögensschäden wie z.B. Phishing (Pharming) und Spyware
  • Erstattung von internen und externen Schadenermittlungskosten
  • Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes werden schon ab dem ersten Tag der Beeinträchtigung oder Unterbrechung erstattet.
  • Keine Höchstbetragsbegrenzung der Kosten
  • Erhöhtes Sublimit für PR Kosten
  • Zweifachmaximierung – kann optional auf eine dreifach maximierte Versicherungssumme für noch nicht entdeckte Schäden erweitert werden
  • Gesellschafter mit bis zu 20%-igem Anteil am Eigenkapital genießen vollen Versicherungsschutz
  • Erweiterung des Vertrauenspersonenkatalogs um betriebsfremde und freiberuflich tätige Personen
  • Verlängerung des Versicherungszeitraumes für ausgeschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiter ehemaliger Tochtergesellschaften auf ein Jahr.

Das Versicherungskonzept bietet unter anderem Schutz bei Verrat der eigenen Betriebsgeheimnisse, aber auch der Betriebsgeheimnisse Dritter, bei Drittschäden sowie bei Cyber-Schäden durch Dritte. Aufgrund der erhöhten Sublimite und der bis zu dreifach maximierbaren Jahreshöchstleistung hebt sich Chubb vom Wettbewerb ab.

Die Täter sind oft eigene Mitarbeiter

Die Risiken durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Korruption werden noch immer häufig unterschätzt. Die meisten Täter stammen aus dem eigenen Haus oder pflegen Geschäftsbeziehungen zum geschädigten Unternehmen. Lediglich in jedem vierten Fall gab es keinerlei Geschäftsbeziehungen. Ohne entsprechenden Schutz können hohe Schäden entstehen, die oft ein existenzbedrohendes Risiko für das Unternehmen darstellen. Aufklärungs- und Schadenrückführungsquoten sind außerordentlich gering!

Risikominimierung und -transfer

Unternehmen sind verpflichtet, Kontroll- und Sicherheitsstrukturen aufzubauen, die bestandsgefährdende Risiken erkennbar machen und deren Eintritt verhindern. Besonders der Mittelstand muss sich der Gefahr und den möglichen Konsequenzen bewusster werden und in entsprechende Vorkehrungen gegen Wirtschaftskriminalität investieren.
Als Grundstein für eine nachhaltige Risikominimierung dient eine fundierte Risikoanalyse, um die eigenen Schwachstellen und Risiken individuell zu erfassen und darauf gezielt reagieren zu können. Mit diesen Erkenntnissen sollten die Unternehmen strukturierte Präventions-, Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen implementieren.

Die gute Nachricht lautet: Die Wirtschaftskriminalität geht aktuellen Studien zufolge leicht zurück. Die schlechte Nachricht ist: Sie passt sich schnell den neusten Marktentwicklungen an und die Dunkelziffer ist nach wie vor hoch.
Fast jedes vierte Unternehmen sieht sich zwischenzeitlich einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausgespäht werden und dem Unternehmen dadurch Wettbewerbsnachteile entstehen.
Der leichte Rückgang der Wirtschaftskriminalität ist daher vor allem auf die wachsende Verbreitung von Compliance-Programmen zurückzuführen. Während 2007 nur ca. 40% der Unternehmen angaben, Compliance-Programme zu implementieren, waren es 2013 bereits fast 75%.

Zu den wichtigsten Motiven für die Einführung von Compliance-Programmen zählen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken, Empfehlungen von Wirtschaftsprüfern oder Kanzleien, Imagegründe sowie Druck seitens der Auftraggeber oder der Medien. Hohe Kosten und großer bürokratischer Aufwand andererseits, schrecken jedoch immer noch viele Unternehmen von der Einführung ab.

Aber auch das beste Kontrollsystem deckt nicht alle Gefahren ab. Die Unternehmen müssen sich daher in dieses Spannungsfeld begeben, um Wirtschaftsstraftaten möglichst wenig Nährboden zu bieten. Der Abschluss einer Vertrauensschaden-Versicherung ist eine empfehlenswerte Maßnahme zum rechtzeitigen und umfassenden Schutz vor entsprechenden Schäden.

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