Provisionsoffenlegung verunsichert Kunden und gefährdet Arbeitsplätze!

PRESSEMITTEILUNG – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), die deutschen Vermittlerverbände und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützen die Politik in ihren Bemühungen, die Transparenz im Versicherungsvertrieb zu erhöhen und den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken.

Einvernehmlich warnen wir aber vor der jetzt geplanten Offenlegungspflicht für Abschlussprovisionen. Die Neuregelung verleitet nicht nur zu falschen Schlussfolgerungen bei der Produktauswahl des Kunden, sondern sie tangiert die bedarfsgerechte Beratung.

Darüber hinaus sind zahlreiche Arbeitsplätze bedroht, sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittlerunternehmen. In Folge dieser geplanten Veränderung wird die Versorgung der Menschen mit bedarfsgerechten Produkten, die der Altersvorsorge und der Absicherung von Risiken dienen, gefährdet.

Seit längerem arbeiten die Unterstützer dieser Initiative an einer stetigen Verbesserung der Beraterqualität und deren Nachhaltigkeit. Dazu gibt es die gemeinsam mit Vermittlerverbänden getragene Initiative „gut beraten“ in der Branche. Sie dient dazu, die Vermittler systematisch und nachhaltig in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld der Vermittlung zu qualifizieren und noch professioneller die bedarfsorientierte Beratung und Produktempfehlungen in den Vordergrund zu stellen. Damit ist unserer Auffassung nach dem Image und dem Verbraucherinteresse sehr viel mehr gedient, als mit einer verwirrenden und über alle Bereiche hinaus geplanten Provisionsoffenlegung.

Denn um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten (Vertrieb und Verwaltung) kennen. Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer bereits seit 2008 als Gesamtbetrag in Euro und Cent aus. Die Regelung hat sich bewährt: Sie bietet den Kunden einen aussagekräftigen Vergleich der Produktkosten unterschiedlicher Anbieter.

Ein Provisionsausweis als Basis für den Produktvergleich wäre unseriös. In den Abschlusskosten ist die Provision, die in der Prämie einkalkuliert ist, bereits enthalten. Eine individuelle Provisionsoffenlegung hat nichts mit einem bedarfsgerechten
Produkt für Kunden zu tun. Das zu begrüßende Ziel des Gesetzgebers, Transparenz zu fördern, würde so konterkariert.

Wir fordern Sie daher auf, von der geplanten Regelung zur Provisionsoffenlegung Abstand zu nehmen und den bewährten Status quo zur Offenlegung der Abschlusskosten beizubehalten.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe