Rente mit 63: Wie die Versicherungsberater damit umgehen

Gastbeitrag von Oskar H. Metzger

Die Rente mit 63 rückt näher. Doch bei vielen betroffenen Versicherten wird die Lebensversicherung in der Regel erst zwei Jahre später ausgezahlt. Was sollen sie tun? Eine Kurzumfrage bei den Versicherungs-Profis soll Klarheit schaffen.

Individuelle Verhältnisse wichtig

„Ein Rat hängt von den individuellen Verhältnissen und der Lebensplanung des Kunden ab“, heißt es bei der Ergo-Versicherungsgruppe. Man biete den Kunden eine ganzheitliche Beratung, die diese Anforderungen berücksichtige.

Es müsse immer die individuelle Situation berücksichtigt werden, bestätigt die HUK-Coburg. Hier stünden vor allem die Ziele und Wünsche des Kunden im Vordergrund. Anhand dieser Erkenntnisse werde eine Empfehlung ausgesprochen. Es könne unter Umständen auch sinnvoll sein, den Vertrag zur maximalen Ausnutzung des Zinseszinseffektes bis zum Ablauf weiter zu bedienen.

Oft wird schon früher ausbezahlt

„Viele Lebensversicherungen werden auch schon früher ausbezahlt, denn die steuerermäßigte Behandlung der Erträge ist mit 60 Jahren bzw. 62 Jahren möglich“, sagt die Allianz. Bei der Lebens-/Rentenversicherung lasse sich der Rentenbeginn zudem sehr flexibel gestalten. Die Versicherungsleistung könne sowohl vorzeitig abgerufen (z.B. mit Alter 63) als auch aufgeschoben werden, wenn jemand über das ursprünglich vereinbarte Endalter hinaus noch arbeiten möchte.

Viel wichtiger: Bei der Entscheidung über eine Rente mit 63 – so diese denn getroffen werden kann – stelle sich grundsätzlich die Frage, ob die dann zu erwartende Rente reiche, ob ein zusätzliches Einkommen nötig sei und ob eine eventuell entstehende finanzielle Lücke zeitlich überbrückt werden könne.

Auch Steuerberater fragen

„Wie beim Abschluss einer Lebens- und privaten Rentenversicherung beraten die Experten des Unternehmens ihren Kunden mit Hinblick auf deren gesamte finanzielle Situation und die künftige Versorgung im Alter und nicht nur mit Blick auf eindimensionale Vor- und Nachteile eines früheren Rentenbezugs“, wird betont.

Wichtiger Tipp auch: Die Kunden sollten sich bei dieser Entscheidung weiteren Rat holen. Bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger zu dem zu erwartenden geringeren Rentenbezug und gegebenenfalls bei einem Steuerberater zu möglichen Vorteilen einer lebenslang geringeren Besteuerung der gesetzlichen Rente durch einen früheren Renteneintritt.

Stornoabzug vermeiden

„Wir würden in diesen Fällen auf die Möglichkeit eines ‚flexiblen Ablaufs‘ hinweisen“, ergänzt die Debeka. Bei Lebensversicherungsverträgen des Unternehmens mit Vertragsbeginn ab 1993 bestehe eine entsprechende Möglichkeit. Hier könne im Bedarfsfall eine verringerte Versicherungsleistung auch vor dem eigentlichen Ablauftermin abgerufen werden.

Der Zeitraum zur Vorverlegung des Rentenbeginns („Abrufrente“) betrage sieben Jahre (Basisrente: fünf Jahre). Dabei erfolge generell kein Stornoabzug. Insofern würden die Tarife eine hohe Flexibilität bieten. Durch eine freiwillige Zuzahlung zum Abruftermin könne darüber hinaus die vorgezogene Altersrente bis zur Höhe der vereinbarten Altersrente aufgestockt werden.

Mehr Informationen im Internet unter www.finanz-pressedienst.de und www.finanz-blog-online.de.


Über den Autor

Oskar H. Metzger arbeitet als Wirtschaftsjournalist. Er schreibt unter anderem für die Huffington Post und Fachzeitschriften. Seine Erfahrungen sammelte er bei Handelsblatt, Augsburger Allgemeine und Wirtschaftswoche. Außerdem beliefert er als Chefredakteur des Finanz-Pressedienstes viele Zeitungen mit aktuellen Nachrichten. Besonders am Herzen liegt ihm sein eigener Blog. Dort will er ungeschminkt die Interessen der Sparer und Verbraucher verteidigen.

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