Zum Scheitern des Vergleichsportals „transparo“
PRESSEMITTEILUNG – Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch die baldige Schließung des Online-Vergleichsportals „transparo“ in seiner Ansicht bestätigt, dass Versicherungsvermittlung am besten durch eine unmittelbar persönliche Beratung der Versicherungskaufleute erfolgt.
„Offenbar meiden die User zunehmend Vergleichsportale für Versicherungen, weil sie merken, dass diese diejenigen Anbieter in ihren Rankings bevorzugen, die ihnen die höchsten Vermittlungsgebühren zahlen. Sie sind somit nicht objektiv und neutral“, kommentiert BVK‑Präsident Michael H. Heinz die Gründe für das Ende des Vergleichsportals „transparo“.
Laut Kenntnissen des BVK erhalten die Portale immerhin zwischen 50 bis 100 Euro pro abgeschlossenen Online-Vertrag. Zudem erleben Kunden jedes Jahr insbesondere beim Wechsel ihrer Kfz‑Versicherungen oft böse Überraschungen, wenn sie aufgrund einer vermeintlich günstigeren Empfehlung in einem Vergleichsportal ihren Autoversicherer wechseln und so zum Beispiel ihren langjährigen Rabattschutz verlieren, was sie bei einem Schadensfall oft teurer kommt.
„In den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie die kundenseitig vorhandenen Kfz-Tarife gar nicht beurteilen und somit ihre Aufgabe des Vergleichens gar nicht angemessen erfüllen“, sagt der BVK-Präsident. „Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben. Wir haben deshalb immer gesagt, dass der Online-Abschluss von Versicherungen nicht taugt und nur der qualifizierte und ehrbare Versicherungskaufmann der richtige Ansprechpartner dafür ist. Versicherungsprodukte sind zu komplex und bedürfen vieler fundierter Erklärungen zur Qualität, Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes, als das dies Kunden allein und ohne Vorwissen im Internet bewältigen könnten.“
Übrigens führt das Unternehmen „transparo“ in seiner Pressemitteilung als Grund führt sein Scheitern an, dass eine Weiterführung des Geschäfts zu vertretbaren betriebswirtschaftlichen Bedingungen nicht machbar war.