transparo gibt Tipps für die fünfte Jahreszeit
PRESSEMITTEILUNG – Augsburg, 25.02.2014. Am 3. März herrscht in weiten Teilen Deutschlands wieder Ausnahmezustand, denn dann ist Rosenmontag, der höchste Feiertag aller Karnevalisten. Die tollen Tage sind den Deutschen wichtig. Laut EMNID-Umfrage feiern 55 Prozent aktiv Karneval, dabei geben sie etwa 1,4 Milliarden Euro aus.
Alkoholfahrt gefährdet Kaskoschutz, Kostüm darf Sicht nicht beeinträchtigen
Vieles davon fließt als Kölsch, Alt oder Pils durch die närrischen Kehlen. Doch egal ob in Köln, Düsseldorf oder Mainz – ausgelassenes Feiern und Alkoholkonsum lassen nicht nur die Stimmung steigen, auch die Zahl alkoholbedingter Unfälle nimmt nach Angaben des statistischen Bundesamtes um 25 Prozent zu. An den Karnevalstagen gilt also einmal mehr: Don’t drink and drive! Wird man bei einer Kontrolle erwischt, drohen nicht nur Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar der Führerscheinentzug. Alkoholisierte Fahrer riskieren den Kaskoschutz ihres Versicherers, der bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) komplett entfällt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es sogar zu Regressforderungen kommen. Polizeibeamte achten in diesen Tagen jedoch nicht nur auf den Alkoholpegel. Auch Kostüme können eine Gefahr darstellen. Wer etwa als Pirat mit Augenklappe verkleidet fährt, riskiert Punkte, denn alles, was die Sicht oder das Gehör beeinträchtigt, ist im Straßenverkehr verboten. Nichts mehr zu Lachen haben Maskierte, die einen Unfall verursachen. Hier kann der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit ebenfalls die Leistungen des Kaskoschutzes verwehren.
Die Polizei warnt während der Karnevalstage vor erhöhter Kriminalität und Gewaltdelikten. Daher sollten Karnevalisten Vorsicht walten lassen, Wertgegenstände möglichst zu Hause lassen und Konflikte mit Betrunkenen vermeiden.
Die richtige Versicherung für Jecken und Narren
Die wichtigste Police für Karnevalisten ist die Haftpflichtversicherung. Sie tritt für Schäden ein, die Besucher oder Zuschauer sich gegenseitig zufügen ein. Diese deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden ab. Die Veranstalter von Festen und Umzügen haften für Schäden mit ihrem Vermögen. Im Falle eines Falles übernimmt diese Haftung meist eine spezielle Veranstalterhaftpflicht. Für Karnevalsvereine oder Gesellschaften empfiehlt sich eine Vereinshaftpflicht- oder Gruppenunfallversicherung. Sie haftet für alle üblichen Schäden, die Vereinsmitglieder verursachen. Für die Umzüge großer Karnevalsvereine kann auch eine Tierhalterhaftpflicht wichtig sein. Nehmen Reiterstaffeln teil, übernimmt sie die Kosten für alle Beschädigungen durch Pferde, wenn es „umzugsgeeignete Tiere“ sind.
Herren sollten auf ihre Krawatte: achten: Im Rheinland schneiden Frauen Binder an Weiberfastnacht gerne ab. Wer den Brauch kennt und sich ins närrische Treiben stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Zweifel also lieber mal auf eine Fliege umsteigen. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer sich vorab genau erkundigen, ob sie unbeschwert feiern können oder aber im Büro erwartet werden: Die närrischen Tage sind keine gesetzlichen Feiertage. Zwar geben in den Hochburgen viele Arbeitgeber ihren Angestellten frei, doch verpflichtet sind sie dazu nicht, auch nicht Köln, Düsseldorf oder Mainz.