PRESSEMITTEILUNG – Die Debeka-Versicherungsgruppe hat ihre Produktpalette um die Gewerbeversicherung erweitert. Das Angebot richtet sich vor allem an mittelständische Betriebe, Freiberufler sowie Selbstständige und beinhaltet Versicherungsschutz für betriebliche Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiken, für Gebäude, Inventar und Elektronik. Ab dem 1. April 2014 kommt der Versicherungsschutz für gewerbliche Kraftfahrzeuge hinzu.
Bislang bietet der sechstgrößte deutsche Versicherer primär Versicherungsschutz für private Haushalte an. Aber schon in den letzten acht Jahren bestand im Bereich Gewerbeversicherungen eine Zusammenarbeit mit der Gothaer Allgemeinen Versicherung. Diese Vertriebskooperation mit der Gothaer bleibt für Risiken, die zukünftig von der Debeka selbst nicht abgesichert werden, bestehen.
Vom Vertrieb eigener Gewerbeversicherungssparten verspricht sich die Debeka die Nutzung von Cross-Selling-Potenzialen vor allem im bestehenden Kundenstamm, der bereits heute aus vielen Firmen und Gewerbetreibenden besteht. Diese sind bisher mit ihren privaten Risiken oder mit einer betrieblichen Altersversorgung für sich und ihre Mitarbeiter bei der Debeka versichert und können nunmehr auch ihre gewerblichen Risiken hier absichern.
Das Angebot im Überblick:
Die Sparten Haftpflicht, Gebäude, Inhalt, Elektronik und Rechtsschutz sind jeweils rechtlich selbstständige Vertragsbausteine. Sie können über die Produktlinien Firmenschutz und Vermieterschutz zu einheitlichen Policen gebündelt werden.
Über den Firmenschutz versichert die Debeka die betrieblichen Risiken von Unternehmen. Hierzu zählen auch Freiberufler und Vereine, Inhaber landwirtschaftlicher Objekte (auch Konzepte wie z. B. „Wohnen mit Pferden“) sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Eine weitere Produktlinie ist der Vermieterschutz für Immobilienbesitzer. Er basiert auf dem gleichen Bausteinsystem und enthält die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Gebäudeversicherung und den Immobilien-Rechtsschutz. Hierüber versichert die Debeka auch vermietete (teil-)gewerblich genutzte Gebäude sowie Wohnhäuser mit mehr als drei Einheiten.
Abgerundet wird das Programm durch den Veranstaltungsschutz für Haftpflichtrisiken aus kurzfristigen Veranstaltungen.