Professor Christian Koch bezeichnet Vorteile für Tippgeber als „problematisch“
PRESSEMITTEILUNG – Der Verwaltungsexperte Christian Koch bezweifelt, ob der Sonderstatus des skandalgeschüttelten Versicherers Debeka rechtlich zulässig ist. „Das ist in der Tat heute eher problematisch, jedenfalls bedarf es der Nachjustierung“, sagte Professor Koch, Referent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer, der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (E-Tag 21.12.2013).
Die Debeka betreibt in der Beamtenschaft ein Netz von Tippgebern, die für ihre bezahlte Nebenbeschäftigung keine Erlaubnis eines Vorgesetzten haben. Der Versicherer begründet dies mit dem Status einer Selbsthilfeorganisation. Hingegen meint Koch: „Das Selbsthilfe-Argument hat vielleicht früher gegriffen, aber heute nicht mehr ohne Weiteres.“ Die Debeka hatte zugegeben, dass es rund um die Tippgeber zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Bestechung, Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen.