BVK zum Kundeninformationsblatt für Finanzanlageprodukte: Lebensversicherung muss außen vor bleiben

EU-Parlament fordert Kundeninformationsblatt für Finanzanlageprodukte

PRESSEMITTEILUNG – Am 20. 11. 2013 haben die Mitglieder des Europäischen Parlamentes über den Entwurf der Kommission für das sog. KID-Kundeninformationsblatt, das für Finanzanlageprodukte für Kleinanleger (PRIPS) gelten soll, abgestimmt. Dieses KID ist eine verpflichtende Kundeninformation über das Produkt.

Neben dem KID soll es zusätzlich nach dem Willen des Europäischen Parlamentes ein Beiblatt geben, aus dem u.a. auch alle Kosten in Verbindung mit den Anlageprodukten ausgewiesen werden einschließlich der Provisionen und Honorare.

Entscheidend in diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des BVK zum einen, dass dieses KID nur für Finanzanlageprodukte gilt. Die Lebensversicherung fiele danach nicht darunter und wurde bislang in der Diskussion um PRIPS-Produkte nicht erwähnt. Weder der vorliegende Entwurf der Kommission noch die Version des Europäischen Rates vom 24. 6. 2013 noch die zur jetzigen Entscheidung im Parlament vorliegende Fassung ließen sich eindeutig dahingehend auslegen, welche Lebensversicherungsprodukte in den Anwendungsbereich fallen.

„Die Lebensversicherung ist durch die Einbeziehung in das Kundeninformationsblatt durch die Hintertür als Finanzanlageprodukt definiert worden. Sie hat aber mit ihren garantierten Leistungen nichts bei den PRIPS-Produkten zu suchen. Als Versicherung ist sie systematisch richtig der IMD II zuzuordnen. Die Entscheidung dort sollte abgewartet werden und nicht über die Verordnung zum KID vorweggenommen werden“, fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Darüber hinaus könne er durch die zwingende Offenlegung der Provision keine Verbesserung der Situation der Verbraucher erkennen, die durch das deutsche Vermittlerrecht schon heute hinreichend auch über die Kosten eines Lebensversicherungsvertrages informiert seien. Der Verbraucher werde nicht geschützt durch Kenntnis der Provision, sondern durch qualifizierte Beratung und Betreuung von Versicherungsvermittlern.

Eine finale Entscheidung ist noch nicht gefallen. Das Parlament hat lediglich in erster Sitzung über den Entwurf abgestimmt, so dass der sog. Trilog, d.h. die Gespräche des Parlaments mit dem Europäischen Ministerrat und der Europäischen Kommission beginnen können.

Diese sind für das Frühjahr 2014 angesetzt. Erfahrungsgemäß wird insbesondere der Ministerrat noch Änderungen vornehmen. „Bis dahin“, so Michael H. Heinz, „wird der BVK sich in Brüssel und Berlin dafür einsetzen, dass die Lebensversicherung nicht den Finanzanlageprodukten zugerechnet wird.“

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