FFSA und GDV: EIOPA-Bericht zu langfristigen Garantien unter Solvency II wird den großen Herausforderungen nicht gerecht

Der französische und der deutsche Versicherungsverband – FFSA und GDV – unterstützen nur wenige Schlussfolgerungen, die EIOPA aus der Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien („Long Term Guarantees Assessment“, LTGA) zieht. Die Verbände teilen die Einschätzung von EIOPA, dass angesichts der modellbedingten Volatilität von Solvency II und des künstlichen Niedrigzinsumfeldes Anpassungen des aktuellen Solvency II-Rahmenwerks zwingend erforderlich sind. Die von EIOPA vorgeschlagenen Lösungen werden diesen gewaltigen Herausforderungen jedoch nicht ausreichend gerecht – insbesondere nicht der derzeitigen Volatilität der Solvenzquoten. FFSA und GDV ziehen aus den vorliegenden Daten deutlich andere Schlüsse als EIOPA.

Erstens: FFSA und GDV unterstützen zwar den Ansatz von EIOPA, die Zinsstrukturkurve durch einen permanenten und formelbasierten Mechanismus anzupassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Matching Adjustment, eine antizyklische Prämie oder einen Volatility Balancer handelt. Der Mechanismus sollte keinerlei Kapitalanforderungen unterliegen und ergänzende nationale Regelungen umfassen, die die nationale Marktsituation widerspiegeln. Anders als EIOPA sind FFSA und GDV jedoch der Auffassung, dass der Mechanismus sowohl bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen als auch der Kapitalanforderungen angewendet und keine Anpassung der Eigenmittel darstellen sollte. Eine übermäßige Volatilität der Solvenzquoten sollte durch die angemessene Justierung des Modells verhindert werden.

Zweitens: Die Extrapolation der Zinsstrukturkurve sollte im Jahr 20 beginnen und nach 10 Jahren – nicht wie von EIOPA vorgeschlagen nach 40 Jahren – die „Ultimate Forward Rate“ erreichen. Das LTGA hat unmissverständlich gezeigt, dass eine frühe Extrapolation und eine rasche Annäherung der Kurve an den Langfristzins unnötige Volatilitäten in den Rückstellungen für langfristige Garantien verhindert.

Drittens: Es muss ein reibungsloser Übergang zwischen Solvency I und Solvency II sichergestellt werden. Die Übergangslösung sollte Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds widerspiegeln, die sich seit der Erarbeitung des Solvency-II-Modells ergeben haben und noch ergeben werden. Daher sollte die Übergangslösung künftige Bewegungen der Zinsstrukturkurve berücksichtigen. Für die Übergangslösung muss ein ausreichender Zeitraum festgelegt werden, der in jedem Fall deutlich länger sein sollte als die getesteten sieben Jahre. Anders als die EIOPA-Vorschläge sollte diese Lösung vollständig mit Solvency II kompatibel sein. Sie sollte auf die Zinsstrukturkurve angewandt und nicht als Eigenmittelbestandteil ausgestaltet werden.

Viertens: Das Matching Adjustment sollte nicht den von EIOPA vorgeschlagenen, strengen Kriterien unterworfen werden, sondern für alle Produkte anwendbar sein, für die ein derartiger Ansatz von Nutzen ist. Der Mechanismus sollte für alle europäischen Länder anwendbar gemacht werden.

Aus Sicht von FFSA und GDV ist es zwingend erforderlich, dass die genannten Mechanismen in einem eindeutig definierten Paket auf Richtlinienebene (Omnibus II) verankert werden. Das Paket kann nur als integraler Bestandteil von Solvency II funktionieren. Es ist von elementarer Bedeutung, dass ein einziges, klar definiertes Modell erarbeitet wird. Die Versicherungsunternehmen dürfen nicht – wie von EIOPA vorgeschlagen – dazu gezwungen werden, verschiedene Modelle zu berechnen und zu vergleichen. Eine den Herausforderungen angemessene Lösung für das Solvency II-Modell ist unverzichtbar, damit die Versicherungswirtschaft weiterhin langfristigen Versicherungsschutz und Garantien anbieten und einen Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten kann.

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