AachenMünchener über Alkohol im Blut: Folgenreich für Autofahrer, Radler und Fußgänger

Wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto fährt, ist eine große Gefahr im Straßenverkehr: Er riskiert vier Punkte in Flensburg, eine Geldbuße und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit; dann ist das Fahren eine Straftat, die mit Führerscheinentzug von wenigstens sechs Monaten und einer hohen Geldstrafe  geahndet wird. Auf der Innenministerkonferenz wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass Radfahren schon mit 1,1 Promille als ordnungswidrig gelten sollen. Mit 1,6 Promille Blutalkohol gelten sie als absolut fahruntüchtig, es droht Kfz-Führerscheinentzug plus Geldstrafe. Auch Fußgängern droht Führerscheinverlust, wenn sie sich unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr falsch verhalten. Wer etwa betrunken eine rote Ampel missachtet  und so einen Unfall verursacht, muss mit einem Alkoholtest durch die Polizei rechnen. Ein Blutalkoholgehalt von 2,0 Promille kann auf Alkoholsucht und generelle Fahruntüchtigkeit hindeuten. Ob der Führerschein entzogen wird, muss ein Gericht entscheiden. „Wer angeheitert heim will, sollte unbedingt ein Taxi nehmen oder sich zu Fuß von einer Vertrauensperson begleiten lassen“, so Michael Bokemüller, Kfz-Experte der AachenMünchener.

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