Versicherungen für Firmenkunden
Immobilien- und Inhaltspolicen mit Elementardeckung helfen / Ertragsausfallversicherung greift bei Betriebsstillstand / Autohändler brauchen spezielle Deckung
Das Hochwasser hat besonders in Ostdeutschland und in Bayern neben Privathäusern auch viele Firmengebäude unter Wasser gesetzt. Häufig sind Maschinen zerstört und die IT muss komplett erneuert werden. Betriebe stehen oft für längere Zeit still, Angestellte müssen dennoch weiter bezahlt werden. In der Folge bangen viele Unternehmen in den betroffenen Gebieten um ihre Existenz.
Welche klassischen Versicherungen helfen Firmen?
- Die Immobilienversicherung mit entsprechender Elementardeckung übernimmt nach einer Überschwemmung unter anderem Reparaturen wie die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks. Auch Schäden an sanitären Installationen, elektrischen Anlagen, fest verlegten Fußböden und Holzdecken sind gedeckt.
- Eine Inhaltsversicherung mit Elementardeckung kommt zum Beispiel für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung sowie für Waren und Vorräte auf. Versichert sind darüber hinaus Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten und Plänen.
Welche speziellen Policen leisten im Schadenfall?
- · Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt bei Einschluss entsprechender Elementardeckung die aus einem Betriebsstillstand resultierenden Verluste. Dazu gehören neben entgangenem Betriebsgewinn auch fortlaufende Kosten, etwa für Gehälter, Löhne und Provisionen.
- · Durch Hochwasser verursachte Schäden an Firmenfahrzeugen werden im Rahmen der Kasko-Versicherung ersetzt.
- · Autohäuser können Schäden an Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen mithilfe der KfZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken.
Was sollten Unternehmer nach einem Schadenfall tun?
- · Selbständige sollten sich – wie betroffene Privatpersonen auch – möglichst schnell ein detailliertes Bild des Schadens machen und diesen dokumentieren. Dazu gehört, die Wasserstände zu markieren und Fotos zu machen.
- · Das Abpumpen des Wassers sowie die Reinigung und Trocknung des Gebäudes sollten so zeitnah wie möglich erfolgen.
- · Maschinen und Anlagen dürfen erst nach einer Prüfung durch technische Experten wieder in Betrieb genommen werden – nur so lassen sich etwaige Folgeschäden verhindern. Betriebsinhaber oder Angestellte können insbesondere durch Stromschäden ernsthaft verletzt werden.
- · Beschädigtes Firmeninventar und andere Gegenstände sollten nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden, da sie bei der Berechnung von Schäden wichtig sein können.
Wie die Versicherung informieren?
Die Allianz rät Unternehmern, schnellstmöglich ihren Versicherungsvermittler zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlose Rufnummer 00800.11 22 33 44 geschaltet.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:
- · Versicherungsnummer
- · Erste Schätzung zur Schadenhöhe
- · Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
- · Telefonnummer für Rückfragen