Dokumentiert: Stellungnahme Axel Kleinleins zu den aktuellen Entwicklungen im Bund der Versicherten

Das Tagesbriefing hat diese Stellungnahme des Ex-BdV-Vorstandssvorsitzenden Axel Kleinlein erreicht, die wir hier ungekürzt dokumentieren:

Berlin, 12.05.2013: Der Rücktritt des ehemaligen Senators Hartmuth Wrocklage als Aufsichtsrat des Bund der Versicherten (BdV) lässt Axel Kleinlein erneut Stellung zur Lage des BdV beziehen. Kleinlein war bis 21. März 2013 Vorstandsvorsitzender des BdV. Hintergrund für Wrocklages Rücktritt war die Absetzung Kleinleins durch die beiden anderen Aufsichtsratsmitglieder, Ex- Senator Horst Gobrecht und Franz-Theodor Schadendorf. Wrocklage war stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates und führte die meiste Zeit in 2012 das Gremium.

Gobrecht, der krankheitsbedingt in 2012 nur sehr eingeschränkt die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden wahrnehmen konnte, äußerte sich am 10. Mai 2013 im Versicherungsjournal und erhebt schwere Vorwürfe gegen Kleinlein und Wrocklage. Angesichts dieser massiven Probleme in der BdV-Führung fordert Kleinlein erneut: „Es ist an der Zeit, das höchste Organ des Vereins, die Mitgliederversammlung, über die Zukunft des BdV entscheiden zu lassen.“

Ex-Senator Gobrecht, amtierender Aufsichtsratsvorsitzender des BdV, erhob bereits im Herbst 2012 mehrfach harte Vorwürfe gegen Kleinlein. Dabei bezog er sich stets auf Aussagen von bestimmten Mitarbeitern des BdV. Kleinlein weist die Vorwürfe zurück: „Ex-Senator Gobrecht hat sich in seinen negativen Bewertungen stets auf diejenigen Personen gestützt, die von ihm und dem Aufsichtsrat begünstigt wurden.“ Kleinlein bezieht sich dabei unter anderem auf strafrechtlich zweifelhafte monatliche Geldzuweisungen, die auf ausdrücklichen Wunsch Gobrechts und Schadendorfs an die Lebensgefährtin des damaligen zweiten Vorstands Torsten Rudnik flossen.

Da Kleinlein im Herbst 2012 diese Praxis nicht ungeprüft fortsetzen wollte, kam es zum Zerwürfnis. Gobrecht wünschte ausdrücklich eine Weiterzahlung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in dieser Sache gegen den Aufsichtsrat, Rudnik und dessen Lebensgefährtin (Aktenzeiche3103 Js 68/13).

Mit Blick auf die im Versicherungsjournal erhobenen Vorwürfe mangelhafter Führung erklärt Kleinlein: „Der BdV hat besonders in 2012 als außerordentlich erfolgreiches Team gearbeitet.“ Herr Gobrecht hat sich aber verweigert, diese positive Entwicklung trotz eindeutiger Belege zur Kenntnis zu nehmen. So lag im Oktober 2012 dem Aufsichtsrat ein Schreiben vor, in dem die gesamte Führungsebene zusammen mit dem Betriebsrat ausdrücklich die Zusammenarbeit mit Kleinlein begrüßte. Einzig Torsten Rudnik und seine Lebensgefährtin verweigerten die Unterschrift unter diese Solidaritätsadresse.

Zu Beginn 2013 eskalierten die Probleme im Vorstand zwischen Kleinlein und Rudnik: „Angesichts einer Blockade durch Herrn Rudnik musste ich Anfang dieses Jahres die Handlungsunfähigkeit der Geschäftsführung erklären.“, erklärt Kleinlein. Er widerspricht damit der Behauptung Gobrechts, dass Herr Wrocklage diese Feststellung getroffen habe. Herr Wrocklage bemühte sich dann im Februar eine Lösung herbeizuführen, bis Ex- Senator Gobrecht intervenierte. „Gobrecht torpedierte eine Klärung dieses Konflikts, in dem er eine Entscheidung des Aufsichtsrats erst einmal vertagte“, so Kleinlein.

Dies führte dazu, dass der Vorstand Kleinlein / Rudnik für mehrere Wochen durch weitere Kollegen aus der Führungsebene unterstützt werden mussten, um die Geschäfte weiter führen zu können. Diese Notführung verunsicherte die Belegschaft. „Herr Gobrecht hat sich als massiver Bremser erwiesen.“ so Kleinlein. Rudnik konnte die Vorstandsarbeit blockieren, da alle Entscheidungen im Vorstand nur einstimmig von beiden getroffen werden mussten. Der Zwang zur Einstimmigkeit war ausdrücklicher Wunsch des Aufsichtsrats. So erhielt der Vorstandsvorsitzende Kleinlein den Dienstvertrag in 2011 nur unter dieser Auflage.

Kleinlein wies den Aufsichtsrat bereits im Juni 2012 auf die Gefahr einer Blockade hin, ohne dass dieser reagierte. Rudniks Blockadehaltung führte im September kurz nach der letzten Mitgliederversammlung dann zu einer ersten ernsten Eskalation. Das von Gobrecht im Interview angesprochene Coachingverfahren konnte aber hier keine Lösung bieten, da sich Rudnik verweigerte.

Bereits jetzt erklärt Gobrecht, dass der neue Vorstandsvorsitzende Tobias E. Weissflog für weitere fünf Jahre verpflichtet werden soll. Dabei geht Ex-Senator Gobrecht davon aus, dass er weiterhin Aufsichtsratsvorsitzender bleibe, dass in jedem Falle die beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder sich für Weissflog aussprechen werden (wobei mindestens ein neues Aufsichtsratsmitglied noch von der Mitgliederversammlung zu wählen ist) ist und auch dass die Mitgliederversammlung nicht ein eigenes Mitspracherecht bei der Wahl des Vorstands einfordert.

„Hier greift Gobrecht demokratischen Entscheidungen vor, die ausschließlich der Mitgliederversammlung vorbehalten ist“ kritisiert Kleinlein. Angesichts dieser Haltung sei zu befürchten, dass Gobrecht womöglich sein demokratisches Selbstverständnis zu sehr an Fidel Castro orientiere, dessen Diktatur er in den 90er Jahren mit seinem Steuerwissen unterstützte. Nach Ansicht Kleinleins unterstreichen die neusten Entwicklungen erneut, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig ist, um die Krise des BdV für die Zukunft zu lösen.

„Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Vereins, nicht der Aufsichtsrat“ so Kleinlein. Die Mitglieder sollen über die Zukunft des BdV entscheiden. Kleinlein hat klare Ansichten für die zukünftige Ausrichtung des Verbands: „Verbraucherpolitik ist kein Thema für einen regionalen Service-Verein sondern eine bundesweite Aufgabe für eine moderne NGO.“ Informationen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung: Nach Satzung ist beim BdV eine außerordentliche Mitgliederversammlung dann abzuhalten, wenn ein Prozent der Mitglieder eine solche beantragen.

Der Antrag auf außerordentliche Mitgliederversammlung ist schriftlich einzureichen. Dies kann über den Betriebsrat des BdV geschehen (unter der Adresse des BdV) oder auch über Rechtsanwalt Bluhm. Informationen hierzu wie ein Vordruck für den Antrag findet sich unter www.verunsicherte.de.

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