Rechtsanwalt Joachim Bluhm: „Allianz hat den Sinn und Zweck des AGB-Rechts immer noch nicht begriffen“

Zur Stellungnahmen der Allianz Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25. April 2013 erreichte uns folgender Leserbrief des langjährigen Verbraucherschutzanwalts Joachim Bluhm mit einer ausführlichen Analyse aus Verbraucherschutzsicht:

Leserbrief

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist zunächst einmal ein Beleg dafür, dass der Bund der Versicherten e.V. bis zum 21. März dieses Jahres einen fachkundigen und kenntnisreichen Vorstandsvorsitzenden hatte, denn es ist Axel Kleinleins Verdienst, dass der Missstand im Klauselwerk der Allianz überhaupt aufgedeckt wurde.

Die Allianz hat nach eigener Erklärung 1,6 Mio. Riester-Verträge im Bestand. In wohl allen befinden sich die Klauseln, die das Landgericht Stuttgart nunmehr wegen ihrer Intransparenz und Irreführungseignung verworfen hat. Dieser Situation wird die Stellungnahme zum Urteil des Landgerichts Stuttgart nicht gerecht. Sie macht vielmehr deutlich, dass die Allianz Sinn und Zweck des AGB-Rechts immer noch nicht begriffen hat:   Es kommt nicht darauf an, ob das Verständnis der Allianz von einer „verursachungsgerechten“ oder auch nur „verursachungsorientierten“ Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zutrifft.

Man mag auch die Überheblichkeit übersehen, die aus der Vorstellung deutlich wird, nur die Kunden mit „überdurchschnittlichen Beiträgen“ (Welche sind dies?) an den sog. „Kostenüberschüssen“ beteiligen zu müssen, diejenigen mit „unterdurchschnittlichen“ Beiträgen dagegen nicht. (Was soll eigentlich für die Versicherungsnehmer mit „durchschnittlichen“ Beiträgen gelten?). Entscheidend ist:   Wenn die Allianz meint, mit ihren Versicherungsnehmern SO umgehen zu müssen oder auch nur umgehen zu wollen, dann muss sie genau dies den „Riester“-Interessenten SAGEN und es in ihr Bedingungswerk SCHREIBEN, dies VOR dem Abschluss der Versicherungsverträge, damit die so informierten Interessenten es bei ihrer Entscheidung für oder gegen den Vertragsabschluss berücksichtigen können. Genau dies ist Sinn und Zweck des Transparenzgebots und der einschlägigen EU-Richtlinien, die bei der Bewertung der streitgegenständlichen Klauseln heranzuziehen sind.

Statt dessen stellt die Allianz mit dem Ansinnen an ihre Kunden, erst nach einer Schnitzeljagd „über sieben Brücken“ zu erfahren, welche Überschussbeteiligung sie bekommen bzw. gerade nicht bekommen sollen, sicher, dass die Verträge Wundertüten sind und dass die Versicherungsnehmer erst am Ende der Vertragslaufzeit erkennen, dass sie von diesem Allianz-Angebot besser die Finger gelassen hätten.

Der Fairness halber:

Es besteht Grund zu der Annahme, dass auch andere Versicherer die Überschussbeteiligung ihrer Riester-Angebote so gestaltet haben, dass sie diejenigen bevorzugt, die „Riester“ gar nicht brauchen, also diejenigen mit den „überdurchschnittlichen“ Prämien, dies zu Lasten derer, für die die Riesterei eigentlich erfunden wurde, nämlich gerade derjenigen, die eine Zusatzrente brauchen, aber wegen ihres geringen Einkommens, ihres fortgeschrittenen Alters oder der Zahl ihrer Kinder nur zu „unterdurchschnittlichen“ Prämien in der Lage sind. Dies sollte Kleinlein prüfen – und dann zusammen mit einem BdV unter seinem Vorsitz abstellen.

Joachim Bluhm

P.S. Hier zeigt sich erneut, dass die Entscheidung des amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden des BdV, des „Senators“ Gobrecht (nebst Zweitstimme Schadendorf), gerade Herrn Kleinlein abzuberufen, eine grobe Fehlentscheidung war und ist. Der Verein muss sich vielmehr von Gobrecht und Schadendorf trennen, nicht aber von Kleinlein. Es steht zu hoffen, dass ausreichend viele Mitglieder des BdV Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stellen werden, die dann für einen fähigen Aufsichtsrat und die Wiedereinsetzung Kleinleins sorgen kann (www.verunsicherte.de > Aktuelles > Anträge).

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