HonorarKonzept begrüßt IMD 2-Entwurf

PRESSEMITTEILUNG – Göttingen, den 03.03.2014: In seiner Sitzung vom 26. Februar hat das Europäische Parlament den Richtlinienvorschlag zur Neufassung der Versicherungsvermittler-Richtlinie IMD2 beschlossen. Transparenz, Verbraucherschutz und Weiterbildungs-Standards sind wichtiger Gegenstand des Entwurfes.

Die HonorarKonzept GmbH begrüßt die vom EU-Parlament verabschiedete Lösung zur Überarbeitung der Versicherungsvermittler-Richtlinie grundsätzlich.

„Entscheidend ist für uns, dass Transparenz und Verbraucherschutz die zentralen Punkte des Vorschlags bilden“, bewertet Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, den aktuellen Beschluss. „Die geforderte Offenlegung von Provisionen und aller weiteren Kosten, die mit der Versicherungsvermittlung zusammenhängen, ist auf der Höhe der Zeit.“ Dass es dabei vorerst nicht zu einem generellen Provisionsverbot kommen werde, erscheint ihm nicht schädlich. „Die Entscheidung, ein solches Verbot zu erlassen, liegt dann in den Händen des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats. Hier ist nun der Gesetzgeber gefordert, angemessene weiterführende Regelungen aufzustellen“, so Reddmann.

Die HonorarKonzept kennt die Vorteile der transparenten Beratung aus ihrer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Honorarberatern. Reddmann weiter: „Verbraucher haben ein starkes Interesse, die genaue Struktur und Höhe der Kosten ihrer Versicherungsprodukte und der dazugehörigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu verstehen. Die Beratung und Vermittlung von Netto-Produkten auf Honorarbasis ist dabei ein gangbarer Weg. Schließlich enthalten diese keine versteckten Kosten und das Beraterhonorar kann frei verhandelt werden. Eine stärkere faire Verbraucherorientierung kann es dabei nicht geben.“ Mit der Anpassung an diese Vorgaben können Makler den Erwartungen ihrer Kunden entsprechen und so die Berater-Kundenbeziehung nachhaltig verbessern.

Als erfahrener Anbieter von Seminaren rund um das Thema Honorarberatung unterstützt HonorarKonzept auch die Forderung nach Standards für Fortbildung: „Eine ständige hochwertige Qualifikation ist ein Muss in der Honorarberatung. Standardisierung und Zertifizierung durch unabhängige Einrichtungen sind absolut wünschenswert. Deshalb streben wir z. B. auch an, der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ der deutschen Versicherungswirtschaft beizutreten“, so Reddmann abschließend.

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