Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Warum Verbraucherschützer umdenken müssen

 

Ein Gastbeitrag von Matthias Wühle (www.policendirekt.de)

Matthias Wühle  Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit  Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Matthias Wühle
Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Früher waren die Fronten klar: Auf der einen Seite Versicherer und Vermittler mit dem Produkt Lebensversicherung – auf der anderen Seite Verbraucherschützer und Journalisten, angeführt von der streitbaren Hamburger Verbraucherschützerin Edda Castelló. Deren Credo, dass die Lebensversicherung legaler Betrug sei, stammt noch aus dem Jahr 1982.

Seitdem hat sich in der Branche einiges verändert. Eine der größten Neuerungen stellt beispielsweise der Zweitmarkt für Lebensversicherungen dar, den es zwar in Großbritannien schon sehr lange – in Deutschland aber erst seit ungefähr zehn Jahren gibt. Das Vertrauen und die Bedeutung, die dem Zweitmarkt heute zukommt, mussten sich die darin agierenden Unternehmen erst mühsam erarbeiten, während die Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines Policenverkaufs im vereinigten Königreich bereits gesetzlich verankert ist. Die Grundlagen dafür wurden im Financial Services and Markets Act im Jahr 2000 gelegt.

Einstweilen avancierte der Verkauf von Lebensversicherungen zu einer Art Geheimtipp. Dafür sprechen allein die nackten Zahlen: Während allein im Jahr 2012 nach Angaben des GDV Lebensversicherungen im Wert von 14,43 Milliarden Euro gekündigt wurden, wechselten im gleichen Zeitraum Policen in Höhe von 200 Millionen Euro ihren Besitzer. Das sind gerade mal 1,4% des Stornovolumens. Eine homöopathisch geringe Zahl zwar – aber immerhin noch groß genug, um die erste Kritikerin der Lebensversicherung Castelló in Erstaunen zu versetzen: „Wer soll diesen Mist denn kaufen?“.

Elf Unternehmen buhlen um rund 89 Millionen Versicherungsverträge

Um diese Frage zu beantworten, ist es notwendig, sich den Markt einmal näher anzuschauen. An diese nicht ganz leichte Aufgabe wagte sich Stiftung Warentest im Frühjahr 2012. Die Tester fanden heraus, dass elf Unternehmen um die rund 89 Millionen Versicherungsverträge buhlen – bekanntlich gibt es mehr Policen als Einwohner in Deutschland. Doch jeder dieser Ankäufer hat anscheinend ein anderes Verständnis davon, wie ein Kaufangebot aussehen sollte. Am Ende kam Finanztest in der Ausgabe 4/2012 zu dem Ergebnis, dass nur ein einziges Unternehmen ein Angebot unterbreiten konnte, das mehr als den Rückkaufswert und den Kaufpreis in einer Summe zu zahlen bereit war. Der Rest machte entweder Angebote unter Rückkaufswert – oder wollte gar einen Großteil der Summe einbehalten und in Raten auszahlen. Letztgenannte Angebote weckten immerhin das Interesse der BaFin, die dahinter unerlaubte Einlagengeschäfte vermutet. Bei einigen dieser Ankäufer wurde sogar schon die Staatsanwaltschaft vorstellig, wie aus einem BaFin Journal zu erfahren war. Die Verunsicherung unter den Verbrauchern war entsprechend groß.

Stiftung Warentest führte daher als zusätzliches Kriterium die Mitgliedschaft im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. ein. Unternehmen, die Mitglied in diesem Verband sind, haben sich zur Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien verpflichtet, die auf der BVZL Webseite für jedermann abrufbar sind. Die BVZL-Mitgliedsunternehmen erwerben Policen zu dem Zweck, diese bis zum Ablaufzeitpunkt weiterzuführen. Denn erst bei Ablauf wird – zum Beispiel aufgrund der endfälligen Schlussüberschüsse – die Rendite erwirtschaftet, mit denen die Assekuranz bei Neuabschluss wirbt. Deswegen kann das Zweitmarktunternehmen zum Ankaufszeitpunkt dem Versicherten bereits einen Mehrerlös über dem Rückkaufswert auszahlen. Der Versicherte erhält also nicht nur einen höheren Betrag, als er ihn von der Versicherungsgesellschaft im Kündigungsfalle erhalten hätte – er bleibt sogar nach Verkauf der Police weiter versichert, denn die BVZL-Unternehmen werben mit der Aufrechterhaltung des Rest-Versicherungsschutzes nach Ankauf.

Der Zweitmarkt ist für Verbraucherschützer zu einem Argumentationsdilemma geworden

Nun wird auch klar, warum der Zweitmarkt für Verbraucherschützer, die sich über Jahrzehnte auf die Lebensversicherung eingeschossen hatten, zu einem Argumentationsdilemma geworden ist: Angebote von Unternehmen, die Policen ausschließlich zu dem Zweck kaufen, um diese zu kündigen (oft auch ohne Wissen des Policenverkäufers), wurden von Stiftung Warentest und BaFin als unseriös bezeichnet. Aus Verbrauchersicht ist hingegen ein erkennbarer Mehrwert nur dann gegeben, wenn die Lebensversicherung auch weitergeführt wird. Jahrzehntelang hatte die Verbraucherzentrale Hamburg aber pauschal zur Kündigung der Lebensversicherung geraten. Doch gerade bei der Kündigung werden die Verluste überhaupt erst realisiert: Neben den hohen Stornogebühren, die die Versicherer bei Kündigung berechnen, entgehen dem Versicherungsnehmer im Stornofall auch die Schlussgewinnanteile und Anteile an den Bewertungsreserven, während er bei Ablauf in der Regel eine positive Rendite erwarten kann. Zweitmarktankäufer agieren daher auch eher zurückhaltend: Sie sehen sich als Ansprechpartner für kündigungswillige Versicherte mit Liquiditätsbedarf und distanzieren sich von den schrillen Tönen einiger Ankaufsfirmen, die die Lebensversicherung pauschal (und unrichtigerweise) als wertlos verunglimpfen. Es dürfte Verbraucherschützern nicht gefallen, dass einige ihrer eigenen Aussagen sich mit denen dubioser Finanzhaie decken.

Mittlerweile hat jedoch ein Umdenken bei den Verbraucherschützern eingesetzt. Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt in der TZ München vom 01.08.2013 beispielsweise explizit den Verkauf der Lebensversicherung, weil der Verbraucher auf dem Zweitmarkt mehr erhält als bei Kündigung. „Versicherte bekommen die Chance auf ein paar Euro, ein paar Prozente mehr“, erläutert sein Kollege Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber der Badischen Zeitung vom 07.09.2013. Und auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erwähnt diese Kündigungsalternative auf ihrer Webseite.

Lebensversicherung wird vom Vorsorge- und Versicherungs- zum reinen Anlageprodukt

Viele Ankäufer, die Lebensversicherungen erworben haben, bieten diese auch Investoren als Direktinvestment an: Die Lebensversicherung wird in diesem Fall vom Vorsorge- und Versicherungs- in ein reinen Anlageprodukt transferiert. Die Ankäufer bieten zum Teil hunderte von solchen Altpolicen in ihren Webshops an, einige von ihnen mit historisch hohen Garantieverzinsungen von bis zu 4%. Der BVZL betrachtet sich mit seinen Mitgliedsunternehmen zu Recht als einer der größten institutionellen Versicherungsnehmer Deutschlands. Und diese Unternehmen wissen auch, dass das, was sie kaufen, kein Mist sein kann. Verbraucherschützer sollten ihre Zielfernrohre also besser auf die Angebote zwielichtiger Ankäufer lenken und gleichzeitig die Kriterien des seriösen Policenankaufs besser kommunizieren. Der Verbraucher wird es ihnen danken.


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