Qualitypool rät: Schnell §34i-Erlaubnis beantragen, um Antragsstau zu umgehen
PRESSEMITTEILUNG – Lübeck: Der Countdown läuft – in fünf Monaten müssen Baufinanzierungsberater eine Erlaubnis nach §34i GewO haben, um weiterhin Immobiliendarlehen vermitteln zu dürfen. Denn am 21.3.2017 endet die Übergangsfrist der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). „Viele Baufinanzierungsberater haben noch nicht die Erlaubnis als Immmobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO erworben“, stellt Jörg Haffner, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, fest. „Dafür…
