Schwächung des Fondsstandorts Deutschland befürchtet

Sicherlich, es gibt sie die positiven Beispiele für Alleingänge. Wenn sich zum Beispiel der Protagonist oder die Protagonistin in einem actiongeladenen Spielfilm entschließt, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und dadurch den Ausgang der Handlung maßgeblich zum Positiven wendet. Nur leider ist das wahre Leben eben kein Actionfilm. Und so beunruhigt der Alleingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Sachen nachhaltiger Fonds so manchen Branchenkenner. Was war passiert? Nun eine EU-Verordnung schreibt Fondsgesellschaften mit einer nachhaltigen Investmentstrategie (als „Artikel 8“ klassifiziert) und Impact-Fonds („Artikel 9“) vor, im Prospekt genau zu beschreiben, wie mit dem Thema Nachhaltigkeit umgegangen wird. Dies reichte der BaFin offensichtlich nicht aus um ESG-Fonds von nicht ESG-konformen Fonds unterscheiden zu können. Und so entschied sich die BaFin für eine Quotenregelung, wonach ESG-Fonds mindestens 75 Prozent nachhaltige Investments enthalten müssen.

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