Die BaFin hat Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Organ der amatra GmbH in Hohenschäftlarn (zuvor Ebenhausen) mit Bescheid vom 16. September 2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG