Bundesgerichtshof kippt Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Allianz-Riesterprodukten
Urteil des BGH vom 13.01.2016 (IV ZR 38/14)
Die Regelungen der Allianz zur Beteiligung der Riester-Sparer an den Kostenüberschüssen sind intransparent und daher unwirksam.