Check24 – Kfz-Versicherung: Berliner und Hamburger 2014 am wechselfreudigsten

Niedersachsen am wenigsten wechselaffin / Versicherungsnehmer aus dem Osten Deutschlands wechselaffiner als aus dem Westen / Mit Kfz-Sonderkündigungs-Rechner prüfen, ob außerordentliche Kündigung möglich

PRESSEMITTEILUNG – München, 10.Dezember 2014: Autobesitzer aus Berlin wechselten 2014 häufiger ihre Kfz-Versicherung als Versicherungsnehmer aus anderen Bundesländern. Auf Platz zwei liegen Hamburger. Am wenigsten wechselaffin waren Versicherungsnehmer aus Niedersachsen, gefolgt von Saarländern und Baden-Württembergern. Verbraucher aus dem Osten Deutschlands waren insgesamt deutlich wechselaffiner als aus dem Westen.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen CHECK24-Auswertung. Das Vergleichsportal hat dazu alle zwischen Dezember 2013 und November 2014 von Privatpersonen über CHECK24.de abgeschlossenen Kfz-Versicherungen für Pkw analysiert. Ausgewertet wurden die Angaben von Versicherungswechslern zu ihrem Wohnort und zum Erstzulassungsdatum ihres Fahrzeugs.*

Wechsel der Kfz-Versicherung: Berliner 2014 am wechselfreudigsten

Berliner haben 2014 im Verhältnis zur Anzahl zugelassener Privat-Pkw am häufigsten ihre Kfz-Versicherung über CHECK24.de gewechselt (Index von 2,11). Hamburger (1,53) liegen auf dem zweiten Rang. Am wenigsten wechselaffin waren Versicherungsnehmer aus Niedersachsen (0,81), gefolgt von Saarländern und Baden-Württembergern (je 0,83). Möglicher Grund: In diesen Regionen ist
die Bindung an den Versicherungsmakler oft noch eng.

Fahrzeugbesitzer aus den östlichen Bundesländern (1,25) waren deutlich wechselfreudiger als aus den westlichen (0,94). Im Osten Deutschlands ist das verfügbare Jahreseinkommen pro Kopf geringer als im Westen – möglicherweise ein Grund dafür, dass Verbraucher vermehrt Sparpotenziale wahrnehmen.**

Die meisten Verbraucher, die 2014 über CHECK24.de ihre Kfz-Versicherung wechselten, besitzen einen Pkw, der maximal fünf (34 Prozent) bzw. zwischen sechs und zehn (33 Prozent) Jahre alt ist. Nur zwei Prozent hatten ein über 20 Jahre altes Fahrzeug.

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel der Kfz-Versicherung nach Stichtag

Erhöhen Versicherer die Beiträge für die Kfz-Versicherung, können Kunden ihren bestehenden Vertrag auch nach dem Stichtag am 30. November kündigen.

„Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt“, erklärt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal CHECK24.de. „Es gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist. Steigt der Beitrag durch die Änderung prämienrelevanter Merkmale -beispielsweise indem der Kunde einen weiteren Fahrer versichert- gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.“

Ab der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden einen Monat Zeit schriftlich zu kündigen. Dabei müssen sie sich explizit auf die Erhöhung der Beiträge beziehen – andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Wirksam wird die Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird.
Mit dem Kfz-Sonderkündigungs-Rechner auf CHECK24.de können Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben.

 

*Details zur Methodik sowie zu den Auswertungsergebnissen unter:
http://www.check24.de/files/p/2014/7/4/0/4690-2014-12-10_check24_praesentation_kfz-versicherungswechsler-2014.pdf
**Quelle: Statista unter http://de.statista.com/statistik/daten/studie/255174/umfrage/verfuegbares-einkommen-privater-haushalte-je-einwohner-in-den-bundeslaendern/, aufgerufen am 5.12.2014.
In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe