Untersuchungen dauern an / Debeka ergreift erste Maßnahmen
PRESSEMITTEILUNG – Die Debeka arbeitet konsequent an der Aufarbeitung von Vorwürfen gegen einzelne Mitarbeiter, die unter Verletzung von Datenschutzbestimmungen Adressen von Beamtenanwärtern erworben haben sollen. In der Berichterstattung zu diesen Fällen war auch die Zusammenarbeit der Debeka mit nebenberuflichen Mitarbeitern kritisiert worden, obwohl beide Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben. Dieser Sichtweise ist das Landgericht Hamburg mehrfach gefolgt.
Die Debeka hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Ermittlungen beauftragt und der Staatsanwaltschaft Koblenz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz umfangreiches Material zur Verfügung gestellt und unterstützt die ermittelnden Stellen engagiert.
Parallel zu den laufenden Untersuchungen hat die Debeka Maßnahmen ergriffen, um etwaige Datenschutzverletzungen oder strafbare Handlungen von Mitarbeitern besser erkennen und sanktionieren zu können.
So hat sie beispielsweise im November 2013 eine neutrale Stelle bei einem externen Rechtsanwalt eingerichtet, über die Mitarbeiter Verstöße gegen die strengen Debeka-Richtlinien auch anonym melden können.
Darüber hinaus werden Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns neu geregelt und strukturiert. So werden die Compliance-Funktion und das Datenschutz-Referat deutlich ausgebaut und personell verstärkt. Anstelle der Regionalrevisoren überwachen künftig zusätzlich bundesweit 26 „Beauftragte für Qualitätsmanagement und Datenschutz“ die Einhaltung des Datenschutzes. Für diese Aufgabe sind sie direkt dem Konzerndatenschutzbeauftragten unterstellt.
Außerdem wird innerhalb der Konzernrevision ein eigenständiges „Fraud -Management“ eingerichtet, das für die Überwachung von Risiken zuständig ist, um strafbare Handlungen zu verhindern und aufzudecken.
Auch die Geschäftsprozesse im Rahmen der Kundengewinnung werden überarbeitet. Schon die Vertragsanbahnung soll zukünftig dokumentiert werden, um sicherzustellen und nachweisen zu können, dass das Datenschutzrecht beachtet wird.
Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien, die sich unter anderem gegen Bestechung und Korruption wenden, eingeführt, um auch Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen in Zukunft besser aufdecken und verfolgen zu können.