Debeka zum Stand der Überprüfungen von Datenschutzverletzungen

Untersuchungen dauern an / Debeka ergreift erste Maßnahmen

PRESSEMITTEILUNG – Die Debeka arbeitet konsequent an der Aufarbeitung von Vorwürfen gegen einzelne Mitarbeiter, die unter Verletzung von Datenschutzbestimmungen Adressen von Beamtenanwärtern erworben haben sollen. In der Be­richter­stattung zu diesen Fällen war auch die Zusammenarbeit der Debeka mit nebenberuflichen Mitarbeitern kritisiert worden, obwohl beide Sachver­halte nichts miteinander zu tun haben. Dieser Sichtweise ist das Landgericht Hamburg mehrfach gefolgt.

Die Debeka hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Ermittlungen beauftragt und der Staatsanwaltschaft Koblenz, der Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Landesbeauf­tragten für den Da­tenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz umfangreiches Material zur Verfügung gestellt und unterstützt die ermit­telnden Stellen engagiert.

Parallel zu den laufenden Untersuchungen hat die Debeka Maßnahmen ergriffen, um etwaige Da­tenschutzverletzungen oder strafbare Handlungen von Mitarbeitern besser erkennen und sanktionieren zu können.

So hat sie beispielsweise im November 2013 eine neutrale Stelle bei ei­nem externen Rechtsanwalt eingerichtet, über die Mitarbeiter Verstöße gegen die strengen Debeka-Richtlinien auch anonym melden können.

Darüber hinaus werden Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns neu gere­gelt und strukturiert. So werden die Compliance-Funktion und das Daten­schutz-Referat deutlich ausgebaut und personell verstärkt. Anstelle der Regionalrevisoren überwa­chen künftig zusätzlich bundesweit 26 „Beauf­tragte für Qualitätsmanagement und Daten­schutz“ die Einhaltung des Da­tenschutzes. Für diese Aufgabe sind sie direkt dem Konzerndatenschutz­beauftragten unterstellt.

Außerdem wird innerhalb der Kon­zern­revision ein eigenständiges „Fraud -Management“ eingerichtet, das für die Überwachung von Risiken zuständig ist, um strafbare Handlungen zu verhindern und aufzudecken.
Auch die Geschäftsprozesse im Rahmen der Kundengewinnung werden überarbeitet. Schon die Vertragsanbahnung soll zukünftig dokumentiert werden, um sicherzustellen und nachweisen zu können, dass das Daten­schutzrecht beachtet wird.

Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien, die sich unter anderem gegen Bestechung und Korruption wenden, eingeführt, um auch Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen in Zukunft besser aufdecken und verfolgen zu können.

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