Wichtige Faktoren bei der Vermittlung von BU-Versicherungen

Bei der Beurteilung der Risiken einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unterscheidet der Versicherer zwischen objektiven und subjektiven Faktoren. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Bewertung des Risikos und den anschließenden Vertragsabschluss.

Objektive und subjektive Risikofaktoren

Zunächst konzentrieren sich die objektiven Faktoren auf das Berufsbild des Antragstellers: Ein körperlich anstrengender Beruf bringt ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit mit sich als eine Bürotätigkeit. Auch spezielle Berufe werden gesondert bewertet. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind medizinische Aspekte, insbesondere Vorerkrankungen und deren potenzieller Einfluss auf die Berufsfähigkeit. Neben den objektiven spielen auch subjektive Faktoren eine Rolle. Diese sind jedoch schwieriger zu bewerten. Ein Beispiel ist die Selbsteinschätzung des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit. Hierbei können der Lohn und die Zufriedenheit im Beruf wichtige Indikatoren sein. Ebenso bedeutsam sind unterlassene Angaben, die als subjektive Parameter in die Risikoermittlung einfließen können.

Auswirkungen auf den Vertragsabschluss

Die individuelle Bewertung des Risikos führt zur Kategorisierung in verschiedene Gefahrenklassen. Körperlich anstrengende Berufe werden dabei höher eingestuft. Auch spezialisierte Tätigkeiten fließen in die Bewertung ein. Der Versicherer muss wirtschaftliche Interessen wahren: Berufszuschläge und Prämienerhöhungen sind Mittel, um hohen Risiken gerecht zu werden. Ein erhöhtes Risiko steigert die Wahrscheinlichkeit der Leistungspflicht des Versicherers und kann zur Ablehnung des Antrags führen. Grundsätzlich besteht kein Kontrahierungszwang.

Was Versicherungsinteressenten beachten sollten

Antragsteller sollten stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Unvollständige oder falsche Angaben können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, was dem Versicherer Rechte wie Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung einräumt. Dies kann im Einzelfall zur Leistungsfreiheit der BU-Versicherung führen.

Praxistipp: Anonymisierte Risikovoranfrage

Es empfiehlt sich, vorab eine anonymisierte Risikovoranfrage zu stellen. Dies ermöglicht eine Einschätzung, ob der Antragsteller versicherbar ist oder ob Risikoausschlüsse und/oder Prämienaufschläge zu erwarten sind. So können Versicherungsinteressenten und Vermittler besser kalkulieren und entscheiden, ob eine BU-Versicherung abgeschlossen werden soll.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe