„Es ist wichtig zu betonen, dass der Kommissions-Entwurf keine erweiterte Stundenzahl vorsieht. Da die Gedanken dazu aber bereits kursieren, hat der BVK sich frühzeitig gegen eine Anhebung der Stundenzahl positioniert, um einen Eingang dieser Gedanken in die RIS zu vermeiden.“
BVK-Präsident Michael H. Heinz markiert mit diesen Worten den Widerstand seines Verbandes gegenüber einer möglichen Ausweitung der Weiterbildungsanforderungen für Versicherungsmakler. Inmitten der Diskussionen um die EU-Kleinanlegerstrategie und einem potentiellen Provisionsverbot steht vor allem die Sorge um praktikable Rahmenbedingungen im Vordergrund. Der BVK kritisiert die Idee einer erheblichen Erhöhung der Weiterbildungsstunden als unverhältnismäßig und kostspielig, insbesondere wenn es um die Integration von Nachhaltigkeitskompetenzen geht. Trotz des klaren Standpunktes der EU-Kommission sieht sich der BVK in der Pflicht, gegen vorherrschende Meinungen vorzugehen und eine unnötige Bürokratisierung und Kostenerhöhung für die Vermittler zu verhindern. Dieses Engagement spiegelt eine strategische Voraussicht wider, um die Interessen seiner Mitglieder effektiv zu schützen und gleichzeitig auf eine qualitätsorientierte Weiterbildung zu pochen.