Neuer Schlagabtausch um Provisionsverbote

Die Diskussion um die Einführung eines Provisionsverbots für Finanzprodukte ohne Beratung erlebt in politischen Kreisen Berlins eine Renaissance. Am 21. Februar 2024 fand eine bedeutsame Anhörung im Bundestag statt, in deren Rahmen die EU-Strategie für Kleinanleger intensiv erörtert wurde. Mehrere Ökonomen, auf Einladung der Bundestagsfraktionen, tauschten ihre Ansichten zu den potenziellen Folgen eines solchen Verbots aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich das partielle Verbot auf die Landschaft der Finanzdienstleistungen, insbesondere für Versicherungsmakler und Banken, auswirken könnte.

Divergierende Ansichten und die Suche nach einem Konsens

Die Debatte, die von einer Vielzahl an Stellungnahmen begleitet wurde – veröffentlicht sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang der Veranstaltung im Newsletter „heute im bundestag“ –, zeichnete sich durch eine ausgeprägte Diversität der Meinungen aus. Während Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, die Vorteile eines Provisionsverbots für Kleinanleger hervorhob und eine Ertragssteigerung von 2% prognostizierte, wies der Fondsverband BVI auf eine Studie hin, die das Gegenteil vermuten lässt. Die EU-Kommission, vertreten durch Dr. Andrea Liesenfeld, argumentierte ebenfalls zugunsten des Verbots, indem sie auf die im internationalen Vergleich hohen Kosten in Deutschland hinwies.

Zwischen Kritik und Optimismus

Der Widerstand gegen das partielle Provisionsverbot, insbesondere im beratungsfreien Geschäft, offenbart die Komplexität der Thematik. Direktbanken wie die ING, die ihren Kunden kostengünstige ETF-Sparpläne ohne Beratung anbieten, sowie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerten Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der möglichen Einschränkungen für den Zugang der EU-Bürger zu Finanzprodukten. Trotz der unterschiedlichen Standpunkte bleibt das Ziel klar: die Förderung eines fairen und transparenten Finanzmarktes, der die Interessen der Kleinanleger in den Vordergrund stellt. Die weitere Entwicklung dieser Debatte bleibt mit Spannung zu erwarten, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung im Europäischen Parlament am 20. März 2024.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe