Gerichtsurteil beleuchtet Beratungspflichten

Ein scheinbar routinemäßiger Versicherungswechsel entpuppt sich als juristischer Stolperstein: Ein Versicherungsvertreter, der im Jahr 2014 zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechselte, beriet eine Kundin zur Umdeckung ihrer seit Dezember 2013 bestehenden Rentenversicherung mit Zusatzdeckungen. Dieser Fall, entschieden durch das Landgericht Aachen (Urteil vom 27.4.2023, Az. 9 O 412/21), offenbart die Fallstricke und Verantwortlichkeiten im Beratungsprozess.

Umdeckung mit versteckten Fallgruben

Die Kundin, eine Lehrerin, beantragte eine Dienstunfähigkeitsversicherung, ohne Vorerkrankungen anzugeben. Der Haken: Der Antrag wurde nicht direkt bei der neuen Versicherungsgesellschaft eingereicht, sondern über einen Makler sowie einen Maklerpool. Ende 2018 wurde die Kundin dienstunfähig, doch ihr Versuch, Leistungen zu beanspruchen, scheiterte an einer Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer aufgrund verschwiegener Behandlungen.

Verwirrende Beratungspfade und ihre Folgen

Interessant wird es, als die Kundin sowohl den Makler als auch den Vertreter auf Schadenersatz verklagt. Während der Makler jede Verantwortung abstritt, behauptete der Vertreter, er habe lediglich vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt und sei von der Kundin bezüglich ihrer Vorerkrankungen getäuscht worden. Doch das Gericht war anderer Meinung: Trotz der arglistigen Täuschung der Kundin bei den Gesundheitsfragen war es die mangelhafte Beratung, die im Zentrum stand.

Lehrreiche Schlussfolgerungen für die Versicherungsbranche

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Sensibilität von Versicherungsumdeckungen und die Wichtigkeit einer korrekten Beratung. Die Dokumentation der Beratung und die klare Trennung der Rollen sind essentiell. Die Praxis des „Fremdgehens“ eines Vertreters, um die Grenzen des eigenen Angebots zu umgehen, ist nicht nur riskant, sondern kann auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Letztendlich bleibt die Erkenntnis, dass nur eine transparente und regelkonforme Beratung den Anforderungen der Branche gerecht wird.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe