Versicherer kritisieren EU-Gesetzgebung zur KI-Regulierung

Nach intensiven Verhandlungen ist es endlich soweit: Das Europaparlament und die Vertreter der EU-Staaten einigten sich auf die Grundzüge des „AI Act“. Dieses Gesetz gilt als weltweit erstes seiner Art und stellt einen Meilenstein in der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) dar. Die Europäische Kommission hatte bereits im April 2021 die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens für KI unterstrichen, mit dem Ziel, die Anwendung dieser Technologien nach Risikograd zu bewerten und zu klassifizieren. Die Brisanz des Themas wird dadurch unterstrichen, dass mit steigendem Risiko auch die Anforderungen an die Anbieter wachsen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sieht im AI Act einen positiven Schritt. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, betont die Bedeutung der Einigung: „Die verbindlichen Regeln für KI sind ein Fortschritt, auch für den Versicherungssektor, wo KI bereits einen enormen Entwicklungsschub darstellt.“ Die neue Verordnung der EU wird als flexibel genug angesehen, um Innovationen zu fördern, während sie gleichzeitig ethische Standards und europäische Werte wahrt.

Kritikpunkte der Versicherer

Trotz der generellen Zustimmung zur Verordnung äußern Versicherer deutliche Kritik an der Einstufung bestimmter KI-Anwendungen im Bereich der Lebens- und Krankenversicherungen als Hochrisiko. Diese Klassifikation führt zu strikteren Regulierungen, insbesondere bei Systemen, die für die Risikobewertung von Einzelpersonen oder die Preisgestaltung verwendet werden. Asmussen unterstreicht, dass die Branche bereits hohe Schutzstandards einhält und sich hier von der EU mehr Weitsicht erhofft hätte. Diese Kritik verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Streben nach fortschrittlichen Technologien und dem Bedürfnis nach angemessener Regulierung, ein Balanceakt, der für die Zukunft der Versicherungsbranche entscheidend sein wird.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe