Der Höchstrechnungszins ist erstmals seit 1994 gestiegen.

Die deutsche Versicherungslandschaft steht vor einer bedeutenden Veränderung: Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) schlägt vor, den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsneuverträge ab 2025 auf 1,0 Prozent anzuheben. Diese historische Anpassung, die erste seit 1994, ist eine Reaktion auf das veränderte Zinsumfeld und wurde vom Bundesfinanzministerium zur Kenntnis genommen.

Gründe für die Anpassung

Makroökonomische Veränderungen der letzten Jahre, wie Angebotsschocks, eine expansive Fiskalpolitik großer Volkswirtschaften und die daraus resultierende Inflation, haben maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen. „Die Zentralbanken haben mit spürbaren Zinserhöhungen reagiert, insbesondere im Jahr 2023, um das Zinsniveau zu normalisieren“, erklärt Dr. Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV. Auch exogene Schocks wie die Covid-19-Pandemie, die Energiekrise und geopolitische Konflikte haben die wirtschaftliche Landschaft beeinflusst und zu anhaltendem Inflationsdruck geführt.

Empfehlungen der DAV und Reaktionen des GDV

Die DAV empfiehlt aufgrund aktueller Modellrechnungen und wirtschaftlicher Aussichten, den Höchstrechnungszins ab 2025 auf 1,0 Prozent anzuheben. Diese Empfehlung beinhaltet einen Sicherheitsabschlag von 40 Prozent als Puffer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, sieht in der empfohlenen Zinsanhebung eine angemessene Reaktion auf das gestiegene Zinsniveau, die sich positiv auf die Produktgestaltung von Lebensversicherungen und letztendlich auf die Verbraucher auswirken wird.

Auswirkungen und finale Entscheidung

Die Anhebung des Höchstrechnungszinses würde sich direkt auf die Garantien für Neuverträge auswirken und könnte sich für bestehende Kunden in Form einer erhöhten Überschussbeteiligung bemerkbar machen. Die finale Entscheidung über die Zinsanpassung liegt beim Bundesfinanzministerium und wird durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung wirksam. Dieser Schritt markiert einen entscheidenden Moment für die deutsche Versicherungswirtschaft und signalisiert eine mögliche Trendwende in der Zinspolitik.

Quellen: Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (www.aktuar.de), GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de), bocquel-news.de.

 

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