„Staatssekretär Sven Giegold stellt klar, dass Nachhaltigkeitsthemen weiterbildungsrelevante Inhalte für Versicherungsvermittler sind und eine Anrechnung entsprechender Maßnahmen auf die verpflichtende Weiterbildungszeit ohne Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) möglich ist.“
Eröffnet Timo Biskop, Fokusbereichsleiter des German Sustainability Network (GSN), seinen Kommentar auf CASH.online. Diese Klarstellung dürfte bei so manchem Marktteilnehmer für Erleichterung sorgen, herrschte doch einige Unsicherheiten auf Seite der Vermittler über Anrechenbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit.