2020/1503
So lautet die EU Verordnung zur Umsetzung der Europa-Rente, die zum Glück unter dem doch etwas klangvolleren Namen Pan-European Personal Pension Product (PEPP) eingeführt werden soll. Die PEPP-Verordnung wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und erfährt nun die Durchführung auf nationaler Ebene. In Deutschland erfolgte zum „Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften“ eine erste Lesung am 26. März 2021. Nun wird in den Ausschüssen darüber beraten.