Da müssen wir nochmal drüber reden…

Eigentlich hätte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wechsel des Aufsichtsregimes von Finanzanlagenvermittler längst unter Dach und Fach sein sollen. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf sieht eine Zentralisierung der Aufsicht von den regionalen Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Doch der Finanzausschuss des Bundestages hat die Beratung über den Vorschlag zur Neustrukturierung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittler noch nicht abgeschlossen. Es besteht also noch Redebedarf. Für die Interessenvertreter der Vermittlerverbände dürfte sich dieser Umstand wie Wind in den Segeln nach einer Flaute anfühlen. Denn lange schien es, als bliebe die offen kommunizierte Kritik ungehört.

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