Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem der Wille bestärkt wurde Finanzanlagenvermittler nach §34 f GewO und Finanzanlagenberater nach §34 h GewO zukünftig unter das Aufsichtsregime der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. Nicht alle Marktteilnehmer, darunter auch führenden Maklerpools und Verbände, begrüßen diesen Schritt. Fondsprofessionell