Stimmen aus dem Markt zum Wechsel des Aufsichtsremgimes (BILDERSTRECKE)

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem der Wille bestärkt wurde Finanzanlagenvermittler nach §34 f GewO und Finanzanlagenberater nach §34 h GewO zukünftig unter das Aufsichtsregime der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. Nicht alle Marktteilnehmer, darunter auch führenden Maklerpools und Verbände, begrüßen diesen Schritt. Fondsprofessionell

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