„Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers den Preis für eine Vermittlung und Beratung festzulegen.“
Unterstreicht Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, und bekundet damit im Interview, dass seiner Auffassung nach, die Umsetzung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung rechtswidrig wäre und demnach ohne zusätzliche juristische Auseinandersetzung zukünftig keinen Bestand hätte. procontra-online