Zitat des Tages – Arbeitszeiterfassung – 05.06.2019

„In Deutschland gibt es aktuell keine flächendeckende gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer von der ersten Minute an zu erfassen und zu dokumentieren.“

Die Bestrebungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Arbeitszeit der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der ersten Minute zu erfassen hat gelinde gesagt für einigen Wirbel gesorgt. Insbesondere kleine- mittelständische Unternehmen, darunter auch zahlreiche Maklerbetriebe aus der Versicherungswirtschaft hierzulande, sehen sich mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand konfrontiert, so die europäische Gesetzesvorlage in die deutsche Rechtsprechung überführt würde. Doch noch ist es nicht so weit und wie immer gilt: Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Versicherungsmagazin

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