Wettbewerbszentrale bemängelt aggressive Geschäftspraxis

Wie hart der Versicherungsmarkt umkämpft ist, zeigt sich oftmals am konkreten Beispiel. So hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg in einem ihr vorliegenden Fall die Geschäftspraxis eines Ausschließlichkeitsvertreters zu bewerten, der versuchte die von mehreren Kunden seines just übernommenen Bestands unterschriebenen Maklerverträge durch ein eher zweifelhaftes Vorgehen rückgängig zu machen. Im Ergebnis wurde der Vertreter aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und diese aggressive Geschäftspraxis zukünftig zu unterlassen. procontra-online

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