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Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen

Seit dem 2010 verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz können Privatversicherte ihre Krankenkassenbeiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben. Mit diesem Beschluss bietet sich den Versicherten der finanzielle Vorteil, Ausgaben für die Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigen zu können. In der privaten Pflegeversicherung beträgt die steuerliche Anerkennung für zusätzliche Beiträge sogar 100 Prozent. PKV-Versicherte dürfen sich daher über ein höheres Nettoeinkommen freuen.

 

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