Sind Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung auf Hartz IV-Leistungen anrechenbar?

Über diesen Sachverhalt hatte das Sozialgericht Karlsruhe zu entscheiden und kam in seinem Urteil (Az: S 15 AS 2690/18) vom 20. November dieses Jahres zu einem eindeutigen Ergebnis. Eine Leistungsempfängerin gemäß SGB II hatte das für sie zuständige Jobcenter verklagt, da es die Zahlungen einstellte, nachdem bekannt wurde, dass der Ehegatte der Klägerin eine Einmalzahlung aus seiner privaten Unfallversicherung erhalten habe. Das Gericht entschied zugunsten des Jobcenters und ließ auch die Ausnahmetatbestände §11a SGB II nicht gelten. procontra-online

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