Steuerkanzlei Bauerfeind [Newsroom]
München (ots) – Damit Arbeitnehmer die Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abrechnen können, müssen zwei zentrale Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein: Die Beschäftigungswohnung muss … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Steuerkanzlei Bauerfeind, übermittelt durch news aktuell
Quelle: PRESSEMITTEILUNG