Allgemeinverfügung: Neu begebene Geschäftsanteile als Instrumente des harten Kernkapitals; Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Art. 26 Abs. 3 und Art. 77 lit. a), 78 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und Art. 32 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 07.01.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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