Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich finanzieller Differenzgeschäfte (Contracts for Difference, CFDs)

Die BaFin beabsichtigt, eine Maßnahme nach § 4b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) anzuordnen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) können Sie sich dazu bis zum 20. Januar 2017 (Eingang bei der BaFin) äußern.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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